Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Herrsching am Ammersee

Herrsching am Ammersee (amtlich: Herrsching a.Ammersee) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82211
Vorwahl
08152
Adresse der Gemeinde
Bahnhofstraße 12, 82211 Herrsching am Ammersee
Bahnhofstraße 12, 82211 Herrsching am Ammersee 82211 Bayern DE
Website
Gemeinde Herrsching am Ammersee – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Herrsching plant den Bau von 26 bezahlbaren Mietwohnungen im Ortszentrum auf der sogenannten Schüblerwiese. Das Projekt soll in den nächsten zwei Jahren realisiert werden und umfasst drei Baukörper mit Hybridbauweise, Photovoltaik und Wärmepumpe. Die Wohnungen werden barrierefrei und teilweise rollstuhlgerecht errichtet. Die Miete soll bei 12,80 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete liegen, thanks to einer 35-prozentigen staatlichen Förderung. Der Beginn der Bauarbeiten ist für Frühjahr 2025 geplant, die Fertigstellung für Herbst 2027.

Zudem gibt es Pläne für den Bebauungsplan Lochschwab Nord-Ost, der familiengerechtes Wohnen, eine Kindertagesstätte und Grünflächen vorsieht, unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit und Denkmalschutz.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.