Herrsching am Ammersee (amtlich: Herrsching a.Ammersee) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82211
Vorwahl
08152
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Herrsching am Ammersee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Herrsching plant den Bau von 26 bezahlbaren Mietwohnungen im Ortszentrum auf der sogenannten Schüblerwiese. Das Projekt soll in den nächsten zwei Jahren realisiert werden und umfasst drei Baukörper mit Hybridbauweise, Photovoltaik und Wärmepumpe. Die Wohnungen werden barrierefrei und teilweise rollstuhlgerecht errichtet. Die Miete soll bei 12,80 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete liegen, thanks to einer 35-prozentigen staatlichen Förderung. Der Beginn der Bauarbeiten ist für Frühjahr 2025 geplant, die Fertigstellung für Herbst 2027.
Zudem gibt es Pläne für den Bebauungsplan Lochschwab Nord-Ost, der familiengerechtes Wohnen, eine Kindertagesstätte und Grünflächen vorsieht, unter Berücksichtigung von Umweltverträglichkeit und Denkmalschutz.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.